AGB´s

In den AGB´s habe ich nach jahrelanger Erfahrung Kleinigkeiten angesammelt, die immer wieder Fragen aufwerfen. Falls es hierzu im Einzelnen gesonderte Nachfragen gibt, sprich mich gerne darauf!

 

AGB´s

1. Essen und Trinken

Zur Verfügung gestellte alkoholfreie Getränke und Speisen sind während der Veranstaltung sowie während des Auf- und Abbaus für den Auftragnehmer frei. Das bedeutet nicht, dass dem Auftragnehmer einen Sitzplatz bei den Gästen haben muss. Er muss auch nicht am Buffet teilnehmen, eine Bestellung von der Karte reicht aus.

 

2. Stromkosten

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung. Strom und Anschlüsse: 220V, 10/16A Schuko (mindestens 2 Anschlüsse)

3. Einzelheiten Rechnung

Im Nachgang zur Hochzeit gibt es eine Rechnung. Es gibt keine Vorabkasse oder eine Anzahlung. Der Betrag ist umsatzsteuerfrei gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung).

4. Ausfall der Veranstaltung

Entfällt die Veranstaltung durch Absage des Auftraggebers, mit Ausnahme der Situation, die den Verlauf der Veranstaltung direkt beeinflussen, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophe, höchste Staatsanlässe, Pandemie-bedingte Auflagen, Krisensituationen, zahlt der Auftraggeber folgende Stornokosten:

ab 60 Tage vor der Veranstaltung:   10 % des Festhonorars

ab 30 Tage vor der Veranstaltung:   30 % des Festhonorars

ab 10 Tage vor der Veranstaltung:   50 % des Festhonorars

Ausnahmen:                                                                                                                                               Sollte es nach Absagen der Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers ist möglich durch:  Krankheit, Unfall, Tod, dienstliche Veranstaltungen, andere wichtige Gründe. In diesem Falle wird durch dem Auftragnehmer nach Möglichkeit Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

5. Haftung

Für Personen- und Sachschäden, die durch den Auftraggeber und/oder seine Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Auftragnehmer verursacht worden ist. Dem Auftraggeber steht es frei, sich die Kosten vom Verursacher ersetzen zu lassen.

6. GEMA-Gebühren

Eventuell anfallende GEMA-Gebühren hat der Veranstalter (in der Regel ist dies der Auftraggeber) anzumelden und abzuführen. Hinweis: Private Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten) sind bei der GEMA weder anmelde- noch gebührenpflichtig.

7. Nicht-Raucher-Schutz (gemäß saarländischem Nichtraucherschutzgesetzes (NRSchG))

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer während der Spielzeit sowie des Auf- und Abbaus keiner Belastung durch Tabakgeruch ausgesetzt ist. Ist er dazu nicht in der Lage, bricht der Auftragnehmer seine Arbeit ab. In diesem Falle wird trotzdem das gesamte Honorar fällig sowie die begonnenen Verlängerungsstunden. Außerdem wird eine Reinigungspauschale von 80 Euro fällig, da das vom Auftragnehmer bereitgestellte technische Equipment den Geruch aufnimmt und trotz Reinigung an Wert verliert.

Published on  December 31st, 2024